Es gibt kein künstliches Blut
Blut ist durch nichts zu ersetzen, denn Blut ist etwas Lebendiges: es ist ein Organ, das aus vielen Zellen und Teilchen besteht. Jedes für sich hat eine notwendige Funktion, wie zum Beispiel den Transport von Sauerstoff und Nährstoffen, die Abwehr von Krankheitserregern, die Blutstillung und den Wärmetransport innerhalb des Körpers. Das lebenswichtige Blut mit seinen vielfältigen Funktionen kann nur der Körper selbst bilden. Deswegen ist es so wichtig, daß es Menschen gibt, die ihr Blut für Kranke und Verletzte spenden.
Blut darf nicht zur Handelsware werden
Blut ist durch nichts zu ersetzen. Deshalb ist Blutspenden eine Hilfe auf Gegenseitigkeit, aus der niemand einen finanziellen Nutzen ziehen soll.
Unterstützt von verschiedenen internationalen Institutionen wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) arbeiten die Blutspendedienste des Roten Kreuzes weltweit auf der Grundlage strenger ethischer Normen, zu denen auch das Prinzip der Unentgeltlichkeit gehört. Niemand soll aus finanzieller Not zur Blutspende gebracht werden. Auch müssen jedem Patienten - ungeachtet seiner finanziellen Lage - Blut oder Blutprodukte verabreicht werden können.
Dieser ethische Grundsatz wird von vielen mitgetragen, zum Beispiel auch
- von den Helferinnen und Helfern des Deutschen Roten Kreuzes, die für ihre Mitarbeit bei Blutspendeaktionen kein Geld erhalten,
- von den zahlreichen Firmen und Behörden, die während der Arbeitszeit das Blutspenden ermöglichen,
- von den Medien, die kostenlos Anzeigenraum und Sendezeit spenden,
von den öffentlichen und privaten Einrichtungen, die Räume für Blutspendeaktionen kostenlos zur Verfügung stellen.
Die DRK-Blutspendedienste arbeiten gemeinnützig nach dem Prinzip der Kostendeckung
Das heißt: Kosten, die für die Blutkonserve tatsächlich anfallen, müssen den belieferten Krankenhäusern in Rechnung gestellt werden. Nicht mehr und nicht weniger. Diese Kosten setzen sich zusammen aus: Blutentnahme, Aufbereitung, Laboruntersuchung, Transport, Forschung und Entwicklung, Personal und Material. Gewinne dürfen Blutspendedienste des Deutschen Roten Kreuzes als gemeinnützige Einrichtung nach ihren Satzungen und Gesellschaftsverträgen nicht erzielen.
Darüber wachen Gremien des Deutschen Roten Kreuzes, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und die Finanzbehörden.
Bei Bedarf können überschüssige Blutbestandteile aus der Reserve, die von unseren Krankenhäusern nicht abgerufen werden, auch Patienten im Ausland helfen
Entsprechend seiner gemeinnützigen Satzung und den internationalen Rotkreuz-Grundsätzen konnte das Deutsche Rote Kreuz in den letzten Jahren bei akuten Anlässen, z. B. für Bürgerkriegsopfer, Flüchtlingskrankenhäuser sowie bei Versorgungsengpässen im Ausland, Konzentrate roter Blutkörperchen aus der eigenen Notfallreserve kostenlos zur Verfügung stellen.
Darüber hinaus unterstützen das Deutsche Rote Kreuz und die Rotkreuzgesellschaften der Schweiz, Belgiens und der Niederlande in einem gemeinsamen Hilfsprogramm seit über 20 Jahren die Blutversorgung von Krankenhäusern in New York. Die entstandenen Kosten werden erstattet. Das Deutsche Rote Kreuz ist mit ca. 1% der hergestellten Erythrozytenkonzentrate beteiligt. So können überschüssige Blutkonzentrate Patienten in einem anderen Land helfen. Oft kann nur so eine lebensrettende Blutübertragung überhaupt durchgeführt werden.
Diese Präparate stehen bis zu ihrem Versand den hiesigen Krankenhäusern zur Verfügung. Das Plasma aus diesen Blutkonserven bleibt in jedem Fall in Deutschland und trägt somit nur der nationalen Selbstversorgung bei.
Das Einspringen des Deutschen Roten Kreuzes im Ausland ist keine Geschäftemacherei, sondern ein selbstverständlicher Beitrag zur Hilfe auf Gegenseitigkeit.
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